Ein Feuerwerkskörper Glitzerregen, prachtvolle Farben und laute Geräusche – das Silvesterfeuerwerk gehört für Viele fest zum Jahreswechsel dazu. So prachtvoll und faszinierend, so gefährlich ist dieser alte Brauch aber leider auch. 

Alle Jahre wieder kommt es in der Silvesternacht zu Bränden und Unfällen. Rettungsdienste und Feuerwehren haben in der Nacht zum Jahreswechsel Hochbetrieb. Oftmals ist der sorglose Umgang mit Feuerwerkskörpern Auslöser für diese Einsätze. 

Deshalb haben wir hier einige Tipps für sie zusammengestellt. 

  • Verwenden sie nur in Deutschland zugelassene Feuerwerkskörper. Sie erkennen diese an der BAM-Identifikationsnummer, zum Beispiel „BAM-F2-0001“ oder dem Zulassungszeichen der BAM, zum Beispiel „BAM-PII-1850“.
  • Lesen sie die Gebrauchsanweisung in Ruhe durch und beachten Sie diese beim Abbrennen auch. Die Anleitung muss sowohl auf der Verpackung als auch auf dem Feuerwerkskörper aufgedruckt sein.
  • Feuerwerkskörper sind kein Spielzug. Feuerwerkskörper der Klasse II (z.B. Raketen oder Böller) dürfen nur an Personen über 18 Jahren abgegeben und von diesen gezündet werden
  • Auch das für Kinder zugelassenen Feuerwerk der Klasse I  sollte nur unter Aufsicht  eines Erwachsenen abgebrannt werden.
  • Feuerwerk der Klasse II darf nur im Freien verwendet werden.
  • Entnehmen Sie der Verpackung immer nur genau so viele Gegenstände, wie Sie benötigen und entfernen Sie die Schutzkappe erst unmittelbar vor dem Zünden. 
  • Raketen nur senkrecht starten. Verwenden Sie eine stabile „Startrampe“ wie z.B. eine eingegrabene Sektflasche. Auch ein Getränkekasten kann die „Rampe“ stabilisieren. Achten sie auf Hindernisse wie z.B.  Dachvorsprünge, Bäume oder Laternen.
  • Stellen Sie NIEMALS Feuerwerkskörper selber her, oder verbinden sie mehrere Feuerwerkskörper zu einem Bündel miteinander. 
  • Kürzen Sie nicht die Zündschnur.
  • Feuerwerk nicht in der Hand abbrennen. Nach dem Zünden sofort ausreichenden Sicherheitsabstand einnehmen. Achten Sie auch auf ausreichenden Sicherheitsabstand zu anderen Personen.
  • Feuerwerkskörper niemals auf Menschen oder Tiere werfen. 
  • Blindgänger/Versager nicht ein zweites Mal zünden oder aufheben.
  • Alkohol vermindert das Reaktionsvermögen. Darum sollten alkoholisierte Personen das Feuerwerk lieber als Zuschauer genießen.
  • Halten Sie in der Silvesternacht Fenster und Dachluken/-fester geschlossen. Entfernen Sie brennbare Materialien vom Balkon oder Laubengang.
  • Nehmen Sie Rücksicht – Verzichten Sie in der Nähe von Krankenhäusern und Alten- oder Kinderheimen auf das Abbrennen von Feuerwerk.
  • Verzichten Sie auch auf das Abbrennen von Feuerwerk in Altstädten oder in der Nähe, von mit Reet gedeckten Häusern. Hier ist die Brandgefahr zu hoch und teilweise ist das Abbrennen von Feuerwerk hier sogar verboten. 
  • Halten Sie in der Silvesternacht die Straßen frei und nutzen Sie diese nicht als Startplatz für Ihr Feuerwerk. Bedenken Sie dass diese Straßen von Feuerwehr und Rettungsdienst benötigt werden. Unnötiges umfahren diverser „Schikanen“ verlängert die Anfahrt der Helfer. Bedenken Sie auch, dass Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr mit Ihrem privaten PKW erst zum Feuerwehrhaus fahren. Diese sind bestimmt nicht erpicht darauf, z.B.  durch diverse Glasscherben fahren zu müssen. DANKE.
  • Sollte es doch zu einem Unfall oder Brand kommen, bewahren Sie Ruhe und rufen sie unverzüglich die Notrufnummer 112 an.